Steuer Spar-Tipp: Steuerliche Förderung von energetischen Modernisierungskosten
Über drei Jahre 20 % oder bis zu 40.000 Euro der Kosten von energetischen Einzelmaßnahmen für privates Wohneigentum von der Steuer absetzen
Folgende Voraussetzungen müssen dabei erfüllt sein:
- Bei dem Gebäude handelt es sich um selbstgenutztes Wohneigentum
- Ein Fachunternehmen führt die baulichen Maßnahmen durch und stellt Ihnen eine sogenannte Fachunternehmererklärung sowie Rechnung aus
- Das Gebäude ist zum Beginn der Modernisierung älter als zehn Jahre (entscheidend ist hier das Datum des Baubeginns)
- Hinsichtlich der Dämmung bzw. energetischen Modernisierung des Gebäudes werden förderfähige Einzelmaßnahmen durchgeführt (Dämmung von Dachflächen, Wänden und Geschossdecken)
So einfach können Hauseigentümer die Kosten bei der Steuer geltend machen:
Einfach mit der Einkommensteuererklärung die Rechnung über die Modernisierungsmaßnahme sowie die Fachunternehmererklärung des Fachbetriebs, der die Maßnahmen durchgeführt hat, beim Finanzamt einreichen.
Weitere Fördermöglichkeiten
Die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) fördert die Energieberatung für Besitzer von Ein- oder Zweifamilienhäusern mit bis zu 800 Euro. Hintergrund: Die EBW trägt zur Umsetzung der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung bei, die bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand erreichen möchte. Wohneigentümer sollen durch eine qualifizierte Energieberatung darin unterstützt werden, die Energieeffizienz ihres Gebäudes zu verbessern. Energetische Modernisierung ist aktiver Klimaschutz!
Quellen:
https://www.der-daemmstoff.de/haussanierung-energetische-einzelmassnahmen-steuerliche-foerderung/
Links:
Übersicht qualifizierter Energieberater: https://www.energie-effizienz-experten.de/
Weitere Infos zur Energieberatung: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Energieberatung_Wohngebaeude/Beratene/beratene_node.html